Bei unverständlichen Abkürzungen ist die Betriebskostenabrechnung nichtig und Nachzahlungen durch den Mieter werden nicht fällig.
Eine Betriebskostenabrechnung muss Mindestvoraussetzungen erfüllen: Sie muss eine Zusammenstellung der Gesamtkosten ausweisen; ferner muss der Verteilerschlüssel nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei jeder einzelnen Kostenart ausgewiesen sein; der Anteil des ...