Landgericht Tübingen

Negativzins auf Sparguthaben könnte zulässig sein

Bei neu angelegten Konten hält das Landgericht Tübingen Negativzinsen für Kleinsparer für zulässig. Problematischer sei dies bei alten Kontoverträgen. Ein Urteil soll im Januar fallen.  

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Angesichts der Minizinsen haben Sparschweine nichts zu lachen.  | Foto: Adobe.stock.com
Angesichts der Minizinsen haben Sparschweine nichts zu lachen. Foto: Adobe.stock.com

Bei neu angelegten Konten hält das Landgericht Tübingen Negativzinsen für Kleinsparer für zulässig. Problematischer sei dies bei alten Kontoverträgen, argumentierten die Richter am Freitag in Tübingen in einem bundesweit beachteten Verfahren. Ein Urteil soll im Januar fallen.

Worum geht es vor Gericht?
In einem Preisaushang hatte die Volksbank Reutlingen sich die Möglichkeit eingeräumt, pro Jahr 0,5 Prozent Negativzinsen auf komplette Guthaben auf dem Girokonto und ab 10 000 Euro auf dem ...

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