Neue B 34 soll 2016 gebaut werden

Regierungspräsidium und Deutsche Bahn einigen sich mit Gemeinde über Zeitplan für Anbindung der Unterführung im Hornboden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Blick von der B 34 auf die Unterführun...an soll hier der Verkehr durchfließen.  | Foto: Peter Gerigk
Blick von der B 34 auf die Unterführung am Hornboden. Möglicherweise vom Jahr 2018 an soll hier der Verkehr durchfließen. Foto: Peter Gerigk

GRENZACH-WYHLEN. In das Projekt der Autounterführung im Hornboden kommt Bewegung. Die Gemeindeverwaltung hat mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Deutschen Bahn einen Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der Unterführung unter der Bahnlinie durch den öffentlichen Verkehr erstellt. Die Gemeinde hat diesen nun veröffentlicht. Demnach kann der Straßenverkehr frühestens von 2018 an durch die Unterführung fließen. Mit dem Bau der Umgehungsstraße soll nächstes Jahr begonnen werden.

Die Deutsche Bahn, das Regierungspräsidium und die Gemeindeverwaltung haben sich bei einem Gespräch Anfang des Jahres darauf verständigt, dass für die Autounterführung im Hornboden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel