Neue Satzung für die Wehr

Neuenburgs Gemeinderat stimmt zu / Aufnahme ab 17 Jahren möglich / Probezeit eingeführt.  

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NEUENBURG AM RHEIN. Die Freiwillige Feuerwehr in Neuenburg bekommt eine neue Satzung. Dieser hat kürzlich der Gemeinderat zugestimmt – ohne Diskussionen oder Nachfragen, da es Vorberatungen in einer Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen gegeben hatte. Grund für den Erlass der Satzung ist eine neue Gesetzgebung in Baden-Württemberg.

Die neue Satzung, die mit ihrer Bekanntgabe in Kraft tritt, basiert auf einer Mustervorlage, die vom baden-württembergischen Innenministerium, dem Landesfeuerwehrverband ...

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