Neuer Anti-Terror-Paragraf
Bundestag ergänzt Strafgesetzbuch / Künftig haftet der Staat teilweise für Terrorschäden.
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BERLIN (dpa/AP). Der Bundestag hat am Freitag die Anti-Terror-Gesetze verschärft: Künftig können auch in Deutschland lebende Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung bestraft werden. Außerdem beschloss die Bundesregierung, Versicherungen mit einer Staatsdeckung gegen Terrorschäden abzusichern.
Nach bisherigem Recht können nur Mitglieder krimineller und terroristischer Vereinigungen im Inland belangt werden. Mit dem neuen Strafgesetz-Paragrafen 129 b erfolgt nun die Ausweitung ...