Nicht jede Kommune in der Region Freiburg sorgt für die Unterbringung wohnungsloser Menschen
Kündigung auf Eigenbedarf, Scheidung, finanzielle Probleme – und plötzlich stehen Menschen auf der Straße. Kommunen sind verpflichtet wohnungslose Menschen unterzubringen – doch das passiert nicht immer.
Ein 89-Jähriger lebt über Monate in einem Rebhäuschen in Ihringen – ohne Strom, Wasser und sanitäre Einrichtungen. Als ein gesetzlicher Betreuer eingeschaltet wird, versucht der für den wohnungslosen Rentner eine Unterkunft zu organisieren. Doch die Gemeinde wehrt sich und erklärt sich für nicht zuständig. Der Fall geht vor das Verwaltungsgericht. Schließlich wird die Gemeinde über eine gerichtliche Anordnung verpflichtet, dem Mann ...