Nicht mit Kopftuch in die Schule
Bundesverwaltungsgericht lehnt die Einstellung von Fereshta Ludin ab und rechtfertigt das Kopftuchgesetz Baden-Württembergs.
LEIPZIG. Das baden-württembergische Kopftuchgesetz hat gestern seine Feuerprobe bestanden. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte unter Berufung auf das Gesetz die Einstellung der deutsch-afghanischen Lehrerin Fereshta Ludin ab. Sie will nicht ohne Kopftuch unterrichten.
Schon seit einigen Jahren beschäftigt die deutsch-afghanische Lehrerin Fereshta Ludin die Gerichte. Das Land will sie trotz guter Noten nicht einstellen, weil ihr Kopftuch die staatliche Neutralität verletze. In drei Instanzen scheiterte ...