Niederlage vor Gericht für entlassene Stopa-Mitarbeiter

Gericht wertet Vorwürfe des Stopa-Geschäftsführers gegen sie zwar als ehrverletzend, aber nicht als arbeitsrechtlich justiziabel  

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OFFENBURG. Antrag auf Unterlassung abgewiesen: Drei Stopa-Mitarbeiter, die sich gestern in Offenburg vor dem Arbeitsgericht erneut mit dem Gamshurster Unternehmen auseinander gesetzt haben, mussten eine Niederlage hinnehmen. Stopa-Geschäftsführer Wolfgang Kienzler darf laut Urteil weiterhin äußern, dass pauschale "Verfehlungen", nicht aber die Initiative zur Gründung eines Betriebsrates, zu mehreren Kündigungen geführt haben.

Arbeitnehmer-Anwalt Kurt Höllwarth zeigte sich trotzdem kämpferisch und denkt über Berufung nach. "Die Begründung überzeugt mich nicht", stellte er fest. Das verbliebene Fünkchen Hoffnung auf eine ...

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