Das Bundesarbeitsgericht hat einen Grundsatzstreit entschieden. Eine Zeitarbeiterin aus Würzburg konnte keine gleiche Bezahlung durchsetzen.
Leiharbeiter dürfen schlechter bezahlt werden als Stammbelegschaften, weil sie auch in entleihfreien Zeiten Lohn erhalten. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. Im konkreten Fall ging es um eine Frau aus Würzburg, die mit ...