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Nun erfolgt die gesetzliche Umlegung

  • Mo, 15. November 2010
    Kenzingen

     

Sondergebietsfläche.

KENZINGEN (hü). Der freihändige Erwerb der Stadt für die Grundstücke im Norden ist gescheitert. Das Gelände für den neuen Lebensmittelmarkt, für Bauhof und Feuerwehrhaus wird im Rahmen einer gesetzlichen Baulandumlegung erworben. Bürgermeister und Gemeinderat entschlossen sich am Donnerstag in öffentlicher Sitzung zu dem Vorgehen, das in Kenzingen bisher nicht üblich war.

"Wir waren der Meinung, wir sind mit allen Grundstückseigentümern einig", sagte Bürgermeister Matthias Guderjan. Das ist nicht so: Bereits in der Bürgerfragestunde hatte das ein Eigentümer ...

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