Nur 39 800 Mark für Karl Schädler
Erstinstanzliches Urteil im Rechtsstreit mit der Flugplatz GmbH.
OFFENBURG/LAHR (buz). Mit der Urteilsverkündung hat die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Offenburg den Rechtsstreit zwischen der Flugplatz Lahr GmbH und deren früheren Geschäftsführer Karl Schädler gestern in erster Instanz abgeschlossen. Statt wie gefordert 257 000 sprach das Gericht Schädler lediglich 39 800 Mark zu. Im Übrigen wurde die Zahlungsklage ebenso abgewiesen wie die Widerklage der Flugplatz GmbH.
Über zweieinhalb Jahre nach der Absetzung des Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung im April 1998 hat Richter Roland Stumpp, Vizepräsident des Landgerichts, den Fall damit (vorerst) abgeschlossen. In ...