Obi-Parkplatz in Lahr: Rücksicht statt "Rechts vor Links"

Welche Verkehrsregeln gelten auf den Parkplätzen des Fachmarktzentrums in Lahr-Mietersheim? Die Stadtverwaltung gibt dazu eine Klarstellung heraus.  

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Auf dem Parkplatz des Fachmarktzentrums in Mietersheim gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme – die Vorfahrtsregel "Rechts vor Links" findet dort nicht Anwendung, auch wenn dies häufig irrtümlich angenommen wird, teilt die Stadtverwaltung mit. Vor Ort seien die Verkehrszeichen "Parkplatz" sowie das Zusatzschild "Hier gilt die StVO" angebracht. Ab hier handele es sich um Parkflächen, auf denen die besonderen Regelungen für Parkplätze gelten. Auf Parkplätzen gelte nicht "Rechts vor Links", sondern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit. Dabei ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, und Fahrzeugführende müssen jederzeit bremsbereit sein, betont die Stadtverwaltung.

Die Fahrgassen auf Parkplätzen dienen in erster Linie dem Rangieren und der Parkplatzsuche. Sie sind keine Vorfahrtsstraßen. Konkret bedeutet dies: Wer aus einer Parklücke oder aus einem untergeordneten Bereich in die Fahrgasse einfährt, darf andere Verkehrsteilnehmende weder gefährden noch behindern. Zudem sind alle Verkehrsteilnehmenden – unabhängig davon, ob sie motorisiert, mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind – gleichgestellt.

Bei einem Unfall auf einem Parkplatz wird häufig eine Mithaftung beider Beteiligten angenommen, da eine erhöhte Vorsicht besteht. Die Stadt Lahr appelliert daher an alle Nutzenden des Parkplatzes, das Fahrverhalten entsprechend anzupassen und besondere Rücksicht auf ein- und ausparkende Fahrzeuge sowie auf Fußgängerinnen und Fußgänger zu nehmen.

Bei Fragen zum Thema Verkehr steht die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Lahr unter 07821 / 910 0318 zur Verfügung.

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Die Stadtverwaltung klärt über die Verkehrsregeln im Fachmarktzentrum in Mietersheim auf. Foto: Reiner Beschorner 
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