Obolus für wohlfeiles Weben

DIE WEBERZUNFT ZU PRECHTAL (II UND SCHLUSS):Zunftbuch, Taxordnung und Gerichtsakten.  

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ELZACH. Im 17., 18. und 19. Jahrhundert barg die Weberzunft ein beachtliches Wirtschaftspotenzial. Bekanntlich wurde Prechtal am 5. August 1178 erstmals urkundlich erwähnt und wurde als Kondominat von 1410 bis 1810 von den Fürsten von Fürstenberg und den Markgrafen von Baden in jährlichem Wechsel regiert.

Bestimmungen der markgräflichen Zunftordnung vom 23. November 1661 sind (Fortsetzung, BZ, 23. Mai): 3. Kein Meister soll mit mehr als drei Webstühlen arbeiten, bei Strafe von 30 Schilling. 4. Kein Meister soll in den Häusern um Arbeit nachfragen, bei Strafe von 30 Schilling.
5. Kein lediger Webergesell soll ein eigenes Geschäft anfangen, bei ...

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