Öffentliches Outing: Eine Art von Selbstjustiz
Man muss kein Mitleid haben mit einem NPD-Funktionär, der geoutet wird, weil er in Hinterzimmern und im weltweiten Netz menschenverachtende Hetze betreibt. Doch gilt in einem Rechtsstaat, dass auch solche Widerwärtigkeiten im Rahmen der Gesetze bekämpft werden.
Mi, 15. Jul 2009, 14:29 Uhr
Freiburg
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