Keine gütliche Einigung im Streit um Mobilfunksender

Offenburgerin klagte gegen "Dauerbestrahlung" ihrer Tochter durch Anlage beim Schillergymnasium / Urteil Mitte August.
OFFENBURG. Aus Angst vor Gesundheitsschäden durch eine Mobilfunksendeanlage ist Karin Jacobsen vors Landgericht gezogen: Ihre Tochter sei als Schülerin am Schillergymnasium einer Dauerbestrahlung ausgesetzt gewesen. Zur gütlichen Einigung kam es nicht, das Urteil soll jetzt am 16. August verlesen werden.
Die Zweite Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Robert Träger sollte herausfinden, ob ein Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und ...
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