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BGH-Grundsatzentscheidung

Online-Portale wie wenigermiete.de dürfen für Mieter klagen

Christian Rath

Von

Mi, 27. November 2019 um 19:32 Uhr

Wirtschaft

Mieterhöhung, Schimmel, Schönheitsreparaturen: Im Streit mit Vermietern können Mieter ihre Interessen von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de vertreten lassen.

Wenn die Miete stark steigt, können Mieter dagegen vorgehen.  | Foto: Sven Hoppe (dpa)
Wenn die Miete stark steigt, können Mieter dagegen vorgehen. Foto: Sven Hoppe (dpa)
Verbraucherportale wie wenigermiete.de sind rechtmäßig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. So genannte Legal-Tech-Angebote im Internet müssen nicht Rechtsanwälten überlassen bleiben (Az.: 1 BvR 276/17).
Wenigermiete.de ist ein Angebot der Lexfox GmbH (die ...

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