Mieterhöhung, Schimmel, Schönheitsreparaturen: Im Streit mit Vermietern können Mieter ihre Interessen von Internet-Dienstleistern wie Wenigermiete.de vertreten lassen.
Verbraucherportale wie wenigermiete.de sind rechtmäßig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. So genannte Legal-Tech-Angebote im Internet müssen nicht Rechtsanwälten überlassen bleiben (Az.: 1 BvR 276/17).
Wenigermiete.de ist ein Angebot der Lexfox GmbH (die ...