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Bonndorf

Organisationsstrukturen beim Holzverkauf auf dem Prüfstand

Stefan Limberger-Andris
  • Do, 20. Oktober 2016
    Bonndorf

BONNDORF UND UMGEBUNG. Wenn in diesen Tagen die 13 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) des Landkreises Waldshut zusammenkommen, dann geht es auch ein Stück weit um das Ausloten neuer Strukturen im Baden-Württembergischen Holzverkauf durch die Forstwirtschaft. Das Treffen steht unter dem Vorzeichen einer Anhörung am 1. Kartellsenat am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Mitte Dezember und dem für Januar/Februar erwarteten Urteil zu einer Klage des Landes Baden-Württemberg in der sogenannten Holz-Kartell-Frage.

Der zentrale Holzverkauf durch das Ein...einer Neuregelung besonders betroffen.  | Foto: Stefan Limberger-Andris
Der zentrale Holzverkauf durch das Einheitsforstamt steht auf der Kippe. Anfang 2017 wird das OLG Düsseldorf über eine Klage des Landes entscheiden. Der Landkreis Waldshut ist mit hohem Privatwaldanteil und den kleinen Kommunalwäldern von einer Neuregelung besonders betroffen. Foto: Stefan Limberger-Andris

BONNDORF UND UMGEBUNG. Wenn in diesen Tagen die 13 Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) des Landkreises Waldshut zusammenkommen, dann geht es auch ein Stück weit um das Ausloten neuer Strukturen im Baden-Württembergischen Holzverkauf durch die Forstwirtschaft. Das Treffen steht unter dem Vorzeichen einer Anhörung am 1. Kartellsenat am Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Mitte Dezember und dem für Januar/Februar erwarteten Urteil zu einer Klage des Landes Baden-Württemberg in der sogenannten Holz-Kartell-Frage.

Vereinfacht gesprochen sieht das Bundeskartellamt den zentralen Holzverkauf aus Staats-, Kommunal- und Privatwald als kartellrechtlich bedenklich an, weil monopolistisch. Darunter fallen in Baden-Württemberg die vermarkteten Holzmengen des Staates, der mehr als 1000 Kommunen und mehr als 200 000 Privatwaldbesitzer durch die Landesforstverwaltung (ForstBW). Dadurch bestimme der Großanbieter ...

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