Was Doppelnamen-Träger in Bonndorf vom neuen Namensgesetz halten
Was denken Menschen, die einen Doppelnamen tragen, über neue Möglichkeiten nach der Änderung des Namensgesetzes? Sie würden bei ihren Namen bleiben, lautet das Ergebnis einer Umfrage in der Region.
Petra Gerner-Diedrich Foto: Martha Weishaar
Der Bundestag hat jetzt eine Änderung beschlossen, die vom 1. Mai des kommenden Jahres an gilt. Von da an können beide Ehepartner einen Doppelnamen führen – und ihre Kinder auch. Bisher trug bei Verheirateten lediglich einer der Partner den zusammengesetzten Namen, der Partner oder die Partnerin sowie die Kinder den Familiennamen, auf den man sich zuvor geeinigt ...