Orte im Schulterschluss
Banngrenze wurde 1695 gebildet / Gemarkungsgrenze bei Öflingen verläuft durch zwei Wohngebäude.
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WEHR-ÖFLINGEN. Alle Ortschaften haben ein flächenmäßig mehr oder weniger großes Hoheitsgebiet um sich, die Gemarkung, die bis Anfang des 19. Jahrhunderts als Bann bezeichnet wurde. Bei den Banngrenzen handelte es sich zunächst um natürliche Begrenzungslinien, wie Bäche, Hecken, besonders hohe Bäume oder markante Felsen. Ab dem 16. Jahrhundert wurden hingegen Marksteine als Grenzzeichen errichtet, auf denen teilweise das Wappen der jeweiligen Grundherrschaft eingemeißelt war.
Die Gemarkungsgrenze zwischen Öflingen und Wallbach ist infolge Eingemeindungen seit 1972 gleichzeitig Gemeindegrenze zwischen den Städten Wehr und Bad Säckingen. Bis 1695 gab es noch keine Grenze zwischen Wallbach und Öflingen. Beide Ortschaften hatten ein enges Verhältnis zueinander, bildeten eine gemeinsame Vogtei und hatten dasselbe Ortsgericht. Außerdem besaßen sie auf dem Feld zwischen den beiden Wohngebieten ...