Orte im Schulterschluss

BZ-Plus Banngrenze wurde 1695 gebildet / Gemarkungsgrenze bei Öflingen verläuft durch zwei Wohngebäude.  

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Im Grundriss des Wallbacher Banns von ...8222;Schuh“ (31,61 Zentimeter).   | Foto: Richard Kaiser
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Im Grundriss des Wallbacher Banns von 1775 sind die vier Bannsteine von 1695 enthalten. Ebenso die Entfernungen zueinander, in der damaligen Maßeinheit „Schuh“ (31,61 Zentimeter). Foto: Richard Kaiser

WEHR-ÖFLINGEN. Alle Ortschaften haben ein flächenmäßig mehr oder weniger großes Hoheitsgebiet um sich, die Gemarkung, die bis Anfang des 19. Jahrhunderts als Bann bezeichnet wurde. Bei den Banngrenzen handelte es sich zunächst um natürliche Begrenzungslinien, wie Bäche, Hecken, besonders hohe Bäume oder markante Felsen. Ab dem 16. Jahrhundert wurden hingegen Marksteine als Grenzzeichen errichtet, auf denen teilweise das Wappen der jeweiligen Grundherrschaft eingemeißelt war.

Die Gemarkungsgrenze zwischen Öflingen und Wallbach ist infolge Eingemeindungen seit 1972 gleichzeitig Gemeindegrenze zwischen den Städten Wehr und Bad Säckingen. Bis 1695 gab es noch keine Grenze zwischen Wallbach und Öflingen. Beide Ortschaften hatten ein enges Verhältnis zueinander, bildeten eine gemeinsame Vogtei und hatten dasselbe Ortsgericht. Außerdem besaßen sie auf dem Feld zwischen den beiden Wohngebieten ...

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