Das Eckpunktepapier der Landesregierung sieht kein Pestizidverbot für die Anhöhe zwischen Lörrach und Weil am Rhein vor. Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" hätte ein Verbot zur Folge gehabt.
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Die Kulturlandschaft am Tüllinger ist durch das Volksbegehren zum Artenschutz wohl nicht bedroht. Foto: Hannes Lauber
Die Landwirte am Tüllinger Berg können aufatmen. Folgen alle Beteiligten dem von der Landesregierung vorgestellten Eckpunktepapier zum Artenschutz, dann bleibt der Einsatz von Pestiziden am Tüllinger Berg erlaubt – im Unterschied zum Vorschlag des Volksbegehrens und obwohl der Tüllinger fast in seiner Gesamtheit als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist.
Nutzung am Tüllinger
Welche Bedeutung der Tüllinger für die Landwirte hat, ...