Das Eckpunktepapier der Landesregierung sieht kein Pestizidverbot für die Anhöhe zwischen Lörrach und Weil am Rhein vor. Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" hätte ein Verbot zur Folge gehabt.
Die Landwirte am Tüllinger Berg können aufatmen. Folgen alle Beteiligten dem von der Landesregierung vorgestellten Eckpunktepapier zum Artenschutz, dann bleibt der Einsatz von Pestiziden am Tüllinger Berg erlaubt – im Unterschied zum Vorschlag des Volksbegehrens und obwohl der Tüllinger fast in seiner Gesamtheit als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist.
Nutzung am Tüllinger
Welche Bedeutung der Tüllinger für die Landwirte hat, ...