Corona-Pandemie
Pflegeheime in der Ortenau sind gut auf den Lockdown vorbereitet

Die Infektionszahlen im Ortenaukreis bereiten den Senioreneinrichtungen in Lahr und Umgebung Sorge, doch sie haben sich auf die Situation eingestellt .
Ludwig-Frank-Haus in Lahr
In der Vorlage der Bundesregierung für einen Lockdown sind die Pflegeheime nicht explizit angesprochen. "Es gibt keinen Hinweis auf weitere Beschränkungen", sagt Stefan Naundorf, der Leiter des Ludwig-Frank-Hauses, in dem aktuell 188 Menschen leben und betreut werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist bei keinem Bewohner oder Mitarbeiter eine Infizierung festgestellt worden, sagt Naundorf erleichtert. Grundlage für den weiteren Betrieb bleibt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes (Stand Mittwoch). Danach können Bewohnerinnen und Bewohner pro Tag grundsätzlich von zwei Personen besucht werden. Besucherinnen und Besucher müssen vor oder beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Die Einrichtung hat dafür Desinfektionsspender im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern dies ...
In der Vorlage der Bundesregierung für einen Lockdown sind die Pflegeheime nicht explizit angesprochen. "Es gibt keinen Hinweis auf weitere Beschränkungen", sagt Stefan Naundorf, der Leiter des Ludwig-Frank-Hauses, in dem aktuell 188 Menschen leben und betreut werden. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist bei keinem Bewohner oder Mitarbeiter eine Infizierung festgestellt worden, sagt Naundorf erleichtert. Grundlage für den weiteren Betrieb bleibt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes (Stand Mittwoch). Danach können Bewohnerinnen und Bewohner pro Tag grundsätzlich von zwei Personen besucht werden. Besucherinnen und Besucher müssen vor oder beim Betreten der Einrichtung die Hände desinfizieren. Die Einrichtung hat dafür Desinfektionsspender im Eingangsbereich zur Verfügung zu stellen. Besucher müssen während des gesamten Aufenthalts in geschlossenen Räumen der Einrichtung eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern dies ...