Piloten gelten generell als verdächtig

Verärgerte Luftsportler: Anti-Terror-Gesetze zwingen auch Sportpiloten dazu, sich einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen.  

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RICKENBACH/MAULBURG. Dass die Anti-Terror-Gesetzgebung der Bundesrgeierung manchmal rechte Blüten treibt, erfahren zurzeit auch die Sportpiloten der Luftsportsportgemeinschaft Hotzenwald (LGH) am eigenen Leib. Aufs Heftigste machten sie daher auch auf der Generalversammlung der LGH in Maulburg ihrem Unmut Luft. Denn jetzt fühlen sich die Luftsportler nicht mehr nur durch die Bürokratie, sondern auch durch eine Art Generalverdacht gebeutelt.

Marcus Neubronner von der Luftsportgruppe Wehr hatte einen Vortrag vorbereitet, um den Fliegerkameraden die neue Lage zu verdeutlichen. Demnach werden auch bei Sportpiloten weiter "extreme Maßstäbe" zur Erlangung der Flugtauglichkeit ...

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