Platz für mehrere Wohnungen

Wie kann es mit dem Bahnhofsgebäude in Löffingen weitergehen? Die Stadt will Antworten auf diese Frage und reicht deshalb eine Bauvoranfrage ein. Bislang hatte die Bahn nicht reagiert.  

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Mit einer Bauvoranfrage versucht die Stadt, die geplante Umnutzung und Aufstockung des Bahnhofsgebäudes voranzubringen. Im Vorfeld hat man laut Aussage von Stadtbaumeister Udo Brugger vergeblich versucht, von der Bahn eine rechtlich gesicherte Auskunft erhalten, was baulich möglich ist und was nicht. Auf Terminanfragen hinsichtlich statischer Untersuchungen, von denen die Ausbaumöglichkeit abhängt, sei in der Vergangenheit nicht reagiert worden, weshalb man nun den Weg der Bauvoranfrage einschlägt. "Darauf muss die Bahn reagieren, sonst wird von der Zustimmung ausgegangen", erklärte Brugger.

Die Voranfrage bezieht sich auf eine zweite Wohnung links über der Gaststätte sowie auf kleinere Wohnungen mit Balkonen in Richtung Bahngleise über dem Aufenthalts- und Gepäckraum (rechts). Zwischen den beiden Blöcken ist der Zugang zu den Wohnungen vorgesehen. Durch die Dachneigung von zehn Prozent werde die Gebäudehöhe nur unwesentlich höher als bisher.

Tim Sauer (SPD) freut sich über die Voranfrage, bei der er allerdings einen Aufenthaltsraum für Fahrgäste vermisste. Momentan sei der untere Bereich für Technik und Gewerbe vorgesehen, doch die endgültige Entscheidung treffe der Gemeinderat, gab ihm Brugger zu verstehen. Der Ausschuss stimmte der Bauvoranfrage zu.

Für Baugrimmen sorgte ein Bauantrag für ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Doppelgarage in der Emil-Frei-Straße in Reiselfingen, dessen Dachform von den bestehenden Bauvorschriften abweicht und daher eine Befreiung benötigt. Vor allem die Abweichung der Traufhöhe auf einer Seite um 7,5 Meter, um mehr Wohnraum zu erhalten, stieß beim Ortschaftsrat wie auch bei den Ausschussmitgliedern auf wenig Begeisterung. Martin Lauble (CDU) freute sich über den ersten Bauantrag in dem vor drei Jahren erschlossenen Baugebiet, dessen Bauvorschriften schon eine Verdoppelung der nutzbaren Quadratmeter beinhalten. Insofern könne er dem Bauantrag zustimmen, nicht jedoch der Befreiung von den Bauvorschriften. Dieser Einstellung schlossen sich die übrigen Ausschussmitglieder an.
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