Polen beginnt mit Kontrollen an der Grenze zu Deutschland

Der Ärger über die deutschen Grenzkontrollen kocht im östlichen Nachbarland hoch. Nun reagiert Polen mit eigenen Kontrollen. Wie lange die bleiben, soll vom Vorgehen der Bundesregierung abhängen.  

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Als Reaktion auf deutsche Grenzkontrollen wird Polen vorübergehend eigene Kontrollen an der Grenze zu Deutschland einführen. Diese Anordnung des Innenministeriums trete am Montag in Kraft, sagte Regierungschef Donald Tusk bei einer Kabinettssitzung in Warschau. Auch an der Grenze zum östlichen Nachbarn Litauen soll künftig kontrolliert werden.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigte die deutschen Grenzkontrollen zur Bekämpfung von irregulärer Migration gegen die wachsende Kritik aus den Nachbarländern. "Wir müssen zurzeit Grenzkontrollen machen, weil der Schutz der europäischen Außengrenzen nicht hinreichend gewährleistet ist", sagte er. Dagegen befürchtet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein "Pingpong-Spiel" an der Grenze, bei dem Deutschland Menschen zurückweise, während polnische Grenzschützer diese dann nicht annehmen beziehungsweise an Deutschland zurückweisen könnten. Die EU-Kommission verwies darauf, dass Kontrollen an den Binnengrenzen unter bestimmten Bedingungen möglich seien.

Tusk machte deutlich, Polen reagiere auf das Vorgehen der Bundesregierung. "Ich habe die deutsche Seite bereits im März vorgewarnt und mehrfach mit dem neuen Kanzler darüber gesprochen." Die bisherige geduldige Haltung seines Landes zu den einseitigen Kontrollen könne durch die geänderte Praxis, dass nun auch Menschen nach Polen zurückgeschickt werden, nicht aufrechterhalten werden. Auch den Zeitraum der polnischen Kontrollen machte Tusk von Entscheidungen Berlins abhängig: "Unsere Antwort wird symmetrisch sein. Die Zeit ist endgültig vorbei, in der Polen nicht angemessen auf bestimmte Maßnahmen reagiert."

Deutschland kontrolliert seit Oktober 2023 stichprobenhaft an der Grenze zu Polen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kurz nach dem Antritt der neuen Bundesregierung im Mai intensivere Grenzkontrollen verfügt. Zudem ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. An dieser Praxis hält die Bundesregierung auch nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts fest. Das Gericht hatte festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) am 9. Mai sei rechtswidrig gewesen. Das Bundesinnenministerium wertet das jedoch als Einzelfallentscheidung.
Schlagworte: Donald Tusk, Alexander Dobrindt, Friedrich Merz
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