Polizei darf E-Mails lesen

Das Bundesverfassungsgericht erleichtert die Auswertung von Computern und Handys.  

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KARLSRUHE. Wenn die Polizei Computer und Handys beschlagnahmt, dann darf sie auch die darauf befindlichen E-Mails und SMS-Nachrichten in der Regel lesen. Das Fernmeldegeheimnis gilt in diesem Fall nicht. Dies erklärte gestern das Bundesverfassungsgericht und korrigierte damit seine eigene Rechtsprechung zu Gunsten der Polizei.

Geklagt hatte eine Richterin aus Heidelberg, die in Verdacht geraten war, Dienstgeheimnisse an die Presse verraten zu haben. Dabei war ihr Computer untersucht und ihr Handy beschlagnahmt worden, um festzustellen, ...

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