Auf der Autobahn

Polizei stoppt Lkw mit mangelhaft gesichertem Gefahrgut

BZ-Redaktion

Von BZ-Redaktion

Fr, 03. Februar 2023 um 14:56 Uhr

Riegel

Die Polizei hat am Mittwoch einen Lkw auf der A5 zwischen Riegel und Herbolzheim angehalten, der Gefahrgut transportierte. Die Beamten fanden zahlreiche Mängel vor.

Gegen 10.40 Uhr war am Mittwoch ein Lkw auf der A5 unterwegs. Gestartet war der Gefahrguttransporter aus der Schweiz. Als die Verkehrspolizei den Lkw zwischen Riegel und Herbolzheim kontrollierte, fand sie auf der Ladefläche 80 Stahlfässern mit jeweils 200 Liter Inhalt vor.

Fässer waren nicht auf den Paletten befestigt

Wie die Polizei mitteilt, handelte es sich hierbei um gefährliche Abfälle, die dem Gefahrgutrecht unterliegen. Die Fässer seien nicht auf den Paletten befestigt gewesen. Die Hälfte der zehn verwendeten Gurte habe sich unterhalb der Bänder befunden, die zur Bündelung der Fässer auf den Paletten verwendet wurden.

Laut Polizei lösten sich vereinzelte, aufgeklebte Gefahrzettel von den Fässern. Dies habe vermutlich den Grund, dass einige Fässer undicht waren und teils der Inhalt, teils Altmaterial außen an den Tonnen haftete. Vereinzelte Fässer hätten großflächigen Außenrost aufgewiesen.

Feuerlöscher von außen nicht erreichbar

Die vorgeschriebenen Feuerlöscher seien unter einem Berg von Spanngurten begraben und von außen nicht erreichbar gewesen. Die erforderlichen Papiere zur Beförderung von Gefahrstoffen habe der Fahrer des Lkw nicht mitgeführt.

Nach Rücksprache mit der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg und dem schweizerischen Bundesamt für Umwelt untersagte die Polizei die Weiterfahrt. Der Fahrer durfte jedoch zum Absender in der Schweiz zurückzufahren, das Gefahrgut in geeignete Fässer umladen und einen ordnungsgemäßen Zustand der Ladung herstellen. Dem kam die Absenderfirma laut Polizei nach. Sie informierte die Beamten im Nachgang über die Ausbesserung der Mängel.

Lkw-Halter und Absender müssen mit Strafe rechnen

Sowohl der Fahrer, der Halter als auch der Absender werden sich nun aufgrund verschiedener Verstöße rechtfertigen müssen. Der Lkw-Fahrer habe direkt vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 320 Euro zahlen müssen. Halter und Absender des Fahrzeugs haben laut Polizei mit Ordnungswidrigkeiten im vierstelligen Bereich zu rechnen. Hinzu kämen die Kosten für die zweifache zollrechtliche Abwicklung sowie die erneuten Arbeitskosten. Ferner werde geprüft, inwiefern der Befüller der Fässer und der Verpacker belangt werden können.