Portale müssen genau prüfen
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von im Internet bewerteten Ärzten und Unternehmen.
Anika von Greve-Dierfeld
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KARLSRUHE. Dreimal die Note sechs – der von einem Patienten in einem Internetportal derart schlecht bewertete Zahnarzt aus Berlin war ganz schön sauer. Vom Gesundheitsportal Jameda verlangte er wenigstens einen Beweis dafür, dass der Nutzer überhaupt bei ihm in der Praxis war. Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) gab ihm recht.
Worum ging es genau?Warum ist denn Anonymität
für Bewertungsportale so wichtig?
Was ändert sich jetzt?
Was bedeutet das Urteil
für die Portale?
Was bedeutet das Urteil für die,
die schlecht wegkommen?
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