Das Amtsgericht Freiburg verurteilt gleich zwei Gebäudereinigungsunternehmer wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt – der zuständige Verband betont, dass es sich um Ausnahmen handle.
Gleich zwei Unternehmer aus dem regionalen Gebäudereinigungsgewerbe sind am Freiburger Amtsgericht wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verurteilt worden. Gemeint ist damit Schwarzarbeit. Beide haben für ihre Beschäftigten Sozialabgaben nicht wie vorgeschrieben abgeführt und so mehr Geld für sich selbst abgezweigt. ...