Psychiatrie-Pfleger für einvernehmlichen Sex mit Patientin bestraft
Wegen der Beziehung zu einer psychisch kranken Patientin des ZfP Emmendingen ist ein Pfleger verurteilt worden. Entscheidend war nicht die Einvernehmlichkeit, sondern das Abhängigkeitsverhältnis.
Auch einvernehmlicher Sex kann juristisch unterschiedlich beurteilt werden. Foto: Philipp von Ditfurth (dpa)
Ein Mann und eine Frau – er 50, sie 23 Jahre alt – gehen eine sexuelle Beziehung miteinander ein – einvernehmlich. Die beiden tauschen sich in Smartphone-Chats über sexuelle Vorlieben aus, von seiner Seite gibt es zwar mal Eifersüchteleien, aber sie räumt schon auch ein, dass er erst der zweite Mann überhaupt sei, mit dem sie sich eine ernsthafte Beziehung vorstellen könne. ...