"Quasi-Hersteller" muss nicht haften

Rechtsstreit um explodierte Plastikflasche vor dem Landgericht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Mädchen, das eine Plastikflasche a...ffenburger Gericht derzeit zu klären.   | Foto: photocase.de/dommy
Ein Mädchen, das eine Plastikflasche an einen Soda-Streamer geschraubt hat, wurde schwer verletzt. Ob jemand und wenn ja wer haften muss, versucht ein Offenburger Gericht derzeit zu klären. Foto: photocase.de/dommy

OFFENBURG. In einem Zivilprozess um eine Schmerzensgeldforderung muss sich das Unternehmen Tupperware Deutschland vor dem Offenburger Landgericht rechtfertigen. Eine Plastiktrinkflasche dieser Marke war an einen Soda-Sprudler geschraubt worden und explodiert. Ein damals zehnjähriges Mädchen wurde dabei erheblich am linken Auge verletzt. Beim ersten Termin am Montag hat die 2. Zivilkammer in einer vorläufigen Rechtseinschätzung indessen mitgeteilt, dass sie keinen Grund für eine Haftung des Unternehmens sieht.

Die Mutter des verletzten Mädchens hatte über eine Nachbarin, die eine Tupper-Party in Kehl ausrichtete, im November 2014 eine Plastiktrinkflasche im Wert von 10,20 Euro gekauft. Durch Werbung sei sie auf das Produkt aufmerksam geworden und habe es ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel