Bareinzahlungen auf private Konten

Radon Revital Bad: Nach Unterschlagung von Einnahmen muss sich eine Frau vor Gericht verantworten

BZ-Plus Wegen der Unterschlagung von Einnahmen des Radon Revital Bades muss sich eine Frau vor Gericht verantworten. Für 18000 der rund 100000 verschwundenen Euro muss sie sich rechtfertigen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

. Hohe Wellen hatte es geschlagen, als im Radon Revital Bad ein Fehlbetrag von rund 100 000 Euro festgestellt worden war, Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermittelten (wir berichteten). Inzwischen wurde die derzeit freigestellte Führungskraft wegen Untreue im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl begann am Dienstag die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht St. Blasien mit der Vernehmung eines Zeugen. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

"Ich habe mir nicht vorzuwerfen", beteuerte die Angeklagte angesichts des Tatvorwurfs. Sie soll von Anfang 2016 bis April 2018 Tageseinnahmen des Bades in Höhe von knapp 18 000 Euro veruntreut haben. Im selben Zeitraum hatte sie knapp 46 000 Euro bar auf ihre Privatkonten eingezahlt. Die Direktorin des Amtsgerichtes ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel