Das Landratsamt hat den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern der 51 Städte und Gemeinden im Kreis empfohlen, alle Sitzungen abzusagen. Die Rathauschef können Eilentscheidungen nutzen.
Ausgesprochen hat die Empfehlung des Ortenaukreises das im Landratsamt angesiedelte Gesundheitsamt. Es stützt sich auf die "Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2", kurz Corona-Verordnung. Die Pressestelle des Landratsamtes macht darauf aufmerksam, dass von ...