Aus dem Vorruhestand ins Gefängnis: Zu zweieinhalb Jahren Haft hat das Freiburger Amtsgericht eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadtkämmerei verurteilt – wegen Veruntreuung.
Den Ermittlungen zufolge hat sie 237.000 Euro bis zu ihrem Vorruhestand im September 2010 aus der Stadtkasse abgezwackt. Wegen der Verjährungsfrist wurden jedoch nur die Taten seit Mai 2008 angeklagt – in dieser Zeit hatte sie sich 119 000 Euro genehmigt. Auf dem Schaden bleibt ...