Belästigt ein Mieter durch Zigarettenrauch seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden.
Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führe. Dadurch werde die Gesundheit der übrigen Mieter gefährdet. Dies gelte, obwohl ein ...