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Recht ziellos durchs Leben

  • Fr, 07. Februar 2003
    Bad Säckingen

     

Amtsgericht verurteilt einen 18-Jährigen, seine Zukunftsplanung in die Hand zu nehmen.

BAD SÄCKINGEN. Hilfe für die Stadtgärtnerei und der Angeklagte hat etwas Abwechslung in seinem sonst eher tristen Alltag: Wegen Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Bad Säckingen einen Heranwachsenden zur Leistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Stadtgärtnerei und zur "Planung seiner beruflichen Zukunft" verurteilt. Der 18-Jährige hat's wohl nötig.

Es war nicht viel, was die Staatsanwaltschaft dem im Kosovo geborenen Bad Säckinger vorwarf. Der soll im Sommer des vergangenen Jahres an der Hauensteinstraße die Plexiglasscheibe einer Hinweistafel eingedrückt, beschädigt und so einen Schaden von ...

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