Gerichtsurteil
Rechtsradikaler muss in Alkoholtherapie
Wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte verurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen jetzt einen 30-jährigen Rechtsradikalen zu einer Alkoholtherapie. Bei seinen Taten hatte er oft reichlich Alkohol im Blut.
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WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und anderer Delikte verhandelte die Erste Kleine Strafkammer des Landgerichts jetzt in Berufung gegen einen 30-Jährigen und verurteilte ihn zu einer Alkoholtherapie statt zu einer Haftstrafe. Bei seinen Taten hatte er oft reichlich Alkohol im Blut.
Stationäre Therapie statt Knast verordnete das Landgericht jetzt einem 30-jährigen Rechtsradikalen, der 2007 in Waldshut-Tiengen und Kreisgemeinden durch brutale Auftritte gegenüber Freundin und Polizei ...