Reicht im Ernstfall das Löschwasser?

Um Platz für Futtermittel, Hackschnitzel und Strohballen zu schaffen, möchte ein Landwirt auf seinem Hof in Jostal eine Lagerhalle bauen. Dabei stellt sich die Frage nach der Löschwasserversorgung.  

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Die geplante Halle befindet sich zum einen im Bereich des gesetzlichen Anbauverbots zur Landstraße, zum anderen teilweise im Überschwemmungsgebiet des Josbachs. Außerdem liegt das Gebäude im Landschaftsschutzgebiet, sodass Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen sind. Der Ausschuss für Umwelt und Technik gab trotzdem grünes Licht für das Vorhaben – merkte aber die Löschwasserversorgung an.

Im Josbach bestehen zwar zwei Stauwehre, aus denen im Brandfall Löschwasser entnommen werden kann. Doch was ist, wenn der Bach im Sommer nicht genug Wasser führt? Den Nachweis, dass dennoch genügend Wasser zur Verfügung steht, muss der Landwirt erbringen. Er habe bereits, informierte er das Gremium, mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald darüber gesprochen, die alte Hofkläranlage für die Löschwasserversorgung umzuwandeln. Die dafür nötigen Schritte seien gemeinsam mit der Stadtverwaltung eingeleitet.

Außerdem liege der öffentliche Löschwasserteich am alten Schulhaus nur 200 Meter Luftlinie von seinem Hof entfernt. Dieser Teich solle nach seinen Informationen durch einen Tank ersetzt werden. An den Kosten dafür sollten alle Anlieger im Radius von einem Kilometer beteiligt werden, ließ der Bauherr wissen. Von Seiten der Verwaltung gab es dazu keine weiteren Informationen.
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