Richter kippen das Verbot von Compact

Auch "Feinden der Freiheit" ist die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. So begründet das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung des Verbots des rechtsextremen Magazins Compact.  

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Juristischer Erfolg für das rechtsextreme Compact-Magazin: Die Zeitschrift darf nach einem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Die Richter in Leipzig hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese nicht "prägend". Chefredakteur Jürgen Elsässer feierte seinen Erfolg und sieht darin auch Rückenwind für die AfD. Wenn es unmöglich sei, Compact zu verbieten, sei es auch unmöglich, die AfD zu verbieten, sagte er.

Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft sagte: Das Grundgesetz garantiere selbst den "Feinden der Freiheit" die Meinungs- und Pressefreiheit. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen in dem Magazin. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten. Ein Verbot sei mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung prägend seien, so die Richter. Insgesamt hätten die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten des Medienunternehmens diese Schwelle nicht erreicht.

Das Ministerium hatte das Magazin im Juni 2024 auf dem Umweg über das Vereinsrecht verboten. Es bezeichnete das Blatt als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Damit war eine sofortige Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots verbunden. Das Magazin konnte jedoch weiter erscheinen, nachdem die Bundesrichter das Verbot im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt hatten. Nun bestätigte der zuständige 6. Senat seine damalige Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht in der Aufhebung des Verbots eine Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Pressefreiheit. Damit sei klar, dass dieses Grundrecht nicht mit Verfahrenstricks ausgehebelt werden dürfe, betonte DJV-Bundeschef Mika Beuster. Die Gerichtsentscheidung dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass "Compact in vielen Artikeln rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreitet, die mit den journalistischen Standards nichts am Hut haben". Dagegen vorzugehen sei richtig. "Das Verbot eines ganzen Magazins muss dennoch das letzte Mittel bleiben."

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der der Compact-Youtube-Kanal hat 516.000 Abonnenten.
Schlagworte: Mika Beuster, Ingo Kraft, Jürgen Elsässer
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