Rolf Breuer ist fein raus

Deutsche Bank muss Kirch Schadenersatz zahlen / Höhe wird in neuen Verfahren geklärt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

MÜNCHEN. Das Oberlandesgericht München hat in letzter Instanz eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht der Deutschen Bank gegenüber deren Kreditkunden Leo Kirch verfügt. Für eine Haftung des Aufsichtsratschefs der Bank, Rolf Breuer, und dessen persönliche Mitschuld am Kollaps der Kirch-Gruppe sah Richter Walter Seitz in München dagegen keine Basis. In diesem Punkt verwarf er den Spruch der Vorinstanz.

Das Teilurteil gegen die Deutsche Bank, gegen das die Frankfurter keine Revision einlegen dürfen, ist aus Sicht des Kirch-Anwaltes Peter Gauweiler ein "voller Erfolg". Nun sei der Weg für so genannte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel