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Rufe nach Gentestgesetz werden lauter

Christian Rath
  • Di, 29. Januar 2002
    Deutschland

     

Zersplitterte Zuständigkeiten in der Regierung / Versicherungen wollen Verbot verhindern.

BERLIN. Im Prinzip sind sich eigentlich alle einig. Gentests dürfen nicht gegen den Willen der Betroffenen durchgeführt werden. Und wenn diese freiwillig ihre genetischen Anlagen überprüfen lassen, darf dies ...

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