Freiburger Amtsgericht
Sarah-Kern-Betrüger muss in den Knast – keine Bewährung
Im Betrugsprozess um die Münchner Designerin Sarah Kern ist das Urteil gefallen: Das Freiburger Amtsgericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Der 49-Jährige kündigt Berufung an.
Fr, 2. Dez 2016, 12:02 Uhr
Freiburg
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