Account/Login

Satter Abschlag von der Geldstrafe

  • Do, 16. September 2004
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Landwirt muss nach Gewässerverunreinigung weniger zahlen.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Der Einspruch gegen den Strafbefehl hat sich gelohnt für einen 42-jährigen Landwirt aus einer Nachbargemeinde von Titisee-Neustadt. Für fahrlässige Gewässerverunreinigung muss er nun statt 4500 nur 3250 Euro Geldstrafe bezahlen. Seinen Einspruch hatte er auf den so genannten Rechtsfolgenausspruch, also auf die Strafhöhe beschränkt, denn in der Sache war er geständig.

Der Mann hatte selbst die Polizei benachrichtigt, dass von seinem Grundstück Gülle in einen nahe gelegenen Bach gelaufen war. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht schilderte er, wie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel