Stellt sich heraus, dass ein Vermieter eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat, wegen derer der Mieter ausgezogen ist, so steht dem Mieter Schadensersatz zu.
Gekündigten Mietern steht bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Schadensersatz zu. Foto: Stephan Jansen (dpa)
Das Amtsgericht Coesfeld hat sich nun (Az.: 4 C 156/19) noch einmal mit den Voraussetzungen des ...