Wagenburggemeinschaft vor Gericht

Schattenparker müssen Beschlagnahme ihrer Wagen zahlen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Die Wagenburggemeinschaft Schattenparker muss für die Kosten aufkommen, die durch das Abschleppen und Aufbewahren der Fahrzeuge im Winter 2005/2006 entstanden sind.  

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Zur Vorgeschichte: Insgesamt 25 Fahrzeuge der Schattenparker parkten im Winter 2005/2006 auf einem städtischen Grundstück an der Ecke Merzhauser Straße / Wiesentalstraße (Fahnenmastgrundstück). Zuvor hatten die Schattenparker ihre Wagen zunächst auf einem Areal in der Basler Landstraße in St. ...

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