Wagenburggemeinschaft vor Gericht
Schattenparker müssen Beschlagnahme ihrer Wagen zahlen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat entschieden: Die Wagenburggemeinschaft Schattenparker muss für die Kosten aufkommen, die durch das Abschleppen und Aufbewahren der Fahrzeuge im Winter 2005/2006 entstanden sind.
Di, 26. Mai 2009, 15:07 Uhr
Freiburg
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