Bundesgerichtshof
Schimmel ist kein Grund für eine Mietminderung
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Do, 06. Dezember 2018, 07:39 Uhr
Haus & Garten
Mieter haben laut einem BGH-Urteil keinen Anspruch auf eine gedämmte Wohnung ohne Schimmelgefahr. Wer eine Altbauwohnung mietet, muss mit niedrigeren Standards als bei Neubauten leben.
Der BGH verhandelte über zwei ältere Mietwohnungen in Glinde (Schleswig-Holstein). Die Wohnungen waren 1968 und 1971 gebaut worden. Damals war noch keine Dämmung vorgeschrieben. Dementsprechend wiesen sie an ...