Account/Login

Bundesgerichtshof

Schimmel ist kein Grund für eine Mietminderung

Christian Rath
  • Do, 06. Dezember 2018, 07:39 Uhr
    Haus & Garten

BZ-Plus Mieter haben laut einem BGH-Urteil keinen Anspruch auf eine gedämmte Wohnung ohne Schimmelgefahr. Wer eine Altbauwohnung mietet, muss mit niedrigeren Standards als bei Neubauten leben.

Schimmel an der Wand – mehr lüften, heißt die Devise.  | Foto: dpa
Schimmel an der Wand – mehr lüften, heißt die Devise. Foto: dpa
Um welche Wohnungen ging es?
Der BGH verhandelte über zwei ältere Mietwohnungen in Glinde (Schleswig-Holstein). Die Wohnungen waren 1968 und 1971 gebaut worden. Damals war noch keine Dämmung vorgeschrieben. Dementsprechend wiesen sie an ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel