Schleuserei durch Nagelstudio-Betreiberin nicht lückenlos bewiesen

Trotz vieler Indizien lässt sich der Verdacht am Amtsgericht Waldshut-Tiengen nicht lückenlos erhärten / Lediglich Verstoß gegen Arbeitsgesetz nachweisbar.
. Nach achtstündiger Beweisaufnahme am Amtsgericht Waldshut-Tiengen stand fest: Die angeklagte Nagelstudio-Betreiberin wird nicht wegen Einschleusens von Ausländern verurteilt. Bei einer Razzia in Waldshuter Nagelstudios im Juli 2018 wurden zwei Vietnamesen ohne Aufenthaltstitel und Arbeitsbewilligung festgestellt, die im Nagelstudio der Angeklagten gerade Kundinnen bedient hatten – dieser Umstand ist unbestritten, wurde von sechs an der Razzia beteiligten Zöllnern und Bundespolizisten bestätigt und fotografisch dokumentiert.
Doch über der Verhandlung kreiste die große Frage, ob diese ...
Doch über der Verhandlung kreiste die große Frage, ob diese ...