Bei einer Schlichtungsstelle können Fluggäste künftig Beschwerden über Fluggesellschaft vorbringen. Dazu zählen verspätete, gestrichene oder überbuchte Flüge, Schäden oder der Verlust des Gepäcks.
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Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Ansprüche des Kunden gar nicht oder unzureichend erfüllt hat. Der Wert der Entschädigung darf nicht mehr als 5000 Euro betragen. Mit dem Gesetz zur Schlichtung im ...