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Verbraucherschutz

Schlichter sollen Flugreisenden helfen

Bernhard Walker
  • Do, 05. Juli 2012, 00:01 Uhr
    Wirtschaft

Bei einer Schlichtungsstelle können Fluggäste künftig Beschwerden über Fluggesellschaft vorbringen. Dazu zählen verspätete, gestrichene oder überbuchte Flüge, Schäden oder der Verlust des Gepäcks.

Reisende, die sich über eine Fluglinie... einen Schlichter wenden (Symbolbild).  | Foto: dapd
Reisende, die sich über eine Fluglinie beschweren wollen, können sich in Zukunft an einen Schlichter wenden (Symbolbild). Foto: dapd
Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Ansprüche des Kunden gar nicht oder unzureichend erfüllt hat. Der Wert der Entschädigung darf nicht mehr als 5000 Euro betragen. Mit dem Gesetz zur Schlichtung im ...

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