Schnaps und k.o.-Tropfen
Die Fasnet, der Alkohol und der Jugendschutz: Narrenzünfte informierten sich bei Fachleuten.
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WALDKIRCH. Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Erwachsene, Alkohol nur an Personen auszuschenken, die je nach Getränk mindestens 16 beziehungsweise 18 Jahre alt sind. Ein Thema, das nicht nur, doch gerade zur Fasnet aktuell ist. Barbra Reek, kommunale Suchtbeauftragte des Landkreises, und Joachim Blank von der bwlv Fachstelle Sucht appellieren an alle Narren: Hingucken, aktiv werden und das Deutsche Rote Kreuz informieren, wenn ein offensichtlich Betrunkener irgendwo sitzt oder liegt; und nicht einfach wegschauen und weitergehen.
Vertreter der Waldkircher Narrenzünfte Krakeelia, Stein-Krähen-Hexen und Die Huttig kamen zur Informationsveranstaltung, die die Stadtjugendarbeit in Zusammenarbeit mit Barbra Reek (Suchtbeauftragte Landratsamt), Joachim Blank (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention ...